Einigung zu EU-Lieferkettengesetz: Menschenrechte stärken

    Einigung auf Gesetz:Lieferketten: EU will Menschenrechte stärken

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    Die EU will große Firmen verpflichten, in ihrer Lieferkette das Einhalten von Menschenrechten zu garantieren. Darauf einigten sich Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten.

    04.10.2023, Frankreich, Straßburg: Mitglieder des Europäischen Parlaments hören dem Präsidenten der Tschechischen Republik, Pavel, bei seiner Rede im Europäischen Parlament zu.
    Ein deutsches Lieferkettengesetz gibt es bereits, auch auf EU-Ebene soll ein Gesetz für die Einhaltung von Menschenrechten sorgen.14.12.2023 | 0:18 min
    Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Damit sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Das geht aus Mitteilungen des Europaparlaments und der EU-Staaten hervor.

    Bestätigung von Parlament und EU-Staaten steht aus

    Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.
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    Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn es in ihren Lieferketten zu Verstößen gegen Menschenrechte kommt. Die Einigung muss vom Parlament und den EU-Staaten noch bestätigt werden, das ist normalerweise aber Formsache.
    "planet e.: Cashew und Co. - Genuss mit Beigeschmack": Cashewkerne.
    Nüsse gelten als kerngesund. Doch die Arbeitsbedingungen in Anbauländern und gigantische Transportwege weltweit verursachen dramatische Gesundheitsprobleme und Umweltschäden.07.05.2023 | 28:55 min

    In Deutschland gilt bereits ein Lieferkettengesetz

    Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini, sprach von einem guten Tag für die Menschenrechte, sie hätte sich aber noch strengere Regeln für Klima- und Umweltschutz gewünscht. Die Grünen-Politikerin betonte auch, dass das EU-Lieferkettengesetz über das deutsche Gesetz hinausgehe und mehr Unternehmen von den Regeln erfasst würden. In Deutschland gilt seit Jahresbeginn ein Lieferkettengesetz.

    Kinderarbeit nimmt zu
    :Kakaoindustrie: Die Kinder zahlen den Preis

    Die Dauerkrisen der Welt stürzen Millionen Familien in Existenznot. Eine Folge: ausufernde Kinderarbeit. Etwa im Kakaogeschäft, zu dem wir Europäer ein inniges Verhältnis haben.
    von Marcel Burkhardt (Text) und Michaela Waldow (Grafiken)
    Kind arbeitet auf einer Kakaoplantage
    Grafiken
    Der Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordnete René Repasi wies darauf hin, dass mit dem Gesetz deutsche Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar seien, was bislang im deutschen Lieferkettengesetz ausgeschlossen sei. So könnten Unternehmen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und beispielsweise Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

    Kritiker befürchten zu viel Bürokratie

    Unionspolitiker hatten sich ähnlich wie Wirtschaftsvertreter in der Vergangenheit eher kritisch zu dem Gesetz geäußert. Sie befürchteten etwa zu großen Bürokratieaufwand für Unternehmen und dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Firmen aus Drittstaaten, die nicht von den Regeln betroffen sind.
    Was bislang in Deutschland gilt: Das deutsche Lieferkettengesetz greift für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten - laut Wirtschaftsministerium wären das rund 900. Ab 2024 sinkt die Mitarbeitergrenze auf 1.000. Betroffene Firmen müssen auch unter den deutschen Vorgaben unter anderem analysieren, wie groß das Risiko ist, dass sie von Menschenrechtsverstößen wie Zwangsarbeit profitieren. Wenn sie Hinweise auf Verstöße haben, müssen sie entsprechende Maßnahmen ergreifen.
    Frau und Kind suchen in einer Mine in Indien nach dem begehrten Rohstoff Mica
    Mit dem deutschen Lieferkettengesetz sollen Menschenrechte weltweit gestärkt werden. Doch wie stark schützt es Betroffene wirklich?24.01.2023 | 9:25 min
    Kontrolliert werden die Vorgaben vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es geht auch eingereichten Beschwerden nach. Stellt das Bundesamt Versäumnisse oder Verstöße fest, kann es Bußgelder verhängen. Unternehmen, die sich nicht an die Regeln gehalten haben, können auch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
    Quelle: dpa
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