BGH zu Diesel-Schadensersatz
von J. Henrich / C. Schneider
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Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Dieselauto-Besitzern mit Abschalteinrichtungen gestärkt: Sie können für den Minderwert Schadensersatz von 5 bis 15 Prozent verlangen.
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Dieselauto-Besitzern mit Abschalteinrichtungen gestärkt: Sie können für den Minderwert Schadensersatz von 5 bis 15 Prozent verlangen.